termine für den 5. Jahrgang:

Anmeldezeitraum 

23.-25.04.2025


Informationsabend für die Anmeldung an der IGS Gifhorn

am 20. Februar 2025 (18.00 Uhr) in der Mensa


Schnuppernachmittag

am 25. Februar 2025 (13.30 Uhr)


Die Anmeldungen finden direkt in der

IGS Gifhorn

Lehmweg 58

38518 Gifhorn

statt.

 

Anmeldegespräche

Die Anmeldegespräche mit Ihnen finden in der Zeit vom 23.04.–25.04.2024 zu den angegebenen Zeiten (tba) statt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass jedes Gespräch nur maximal 10 Minuten dauern kann. 

 

Termine für Anmeldegespräche

Vereinbaren Sie bitte für die Anmeldung online einen Termin. Dadurch entfällt die Wartezeit. Die Online-Terminierung wird rechtzeitig freigeschaltet. Den Zugang zum Portal erhalten Sie über den Button "Online Termin".



Anmeldeformular

Bei den Anmeldegesprächen müssen Sie das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular abgeben. Sie können es sich ab sofort von unserer Homepage herunterladen. Natürlich liegt es auch in der Schule während der Anmeldetermine aus. Bitte achten Sie darauf, dass das Anmeldeformular von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss!



Aufnahme in die IGS Gifhorn

Es können in den 5. Jahrgang nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die eine Versetzung nach Klasse 5 erhalten.

 

Vorlage der Zeugnisse und Eignungsgutachten

Zur Anmeldung müssen Sie vorlegen:

  • das Zeugnis des ersten Halbjahres der vierten Klasse / Bitte bringen Sie, wenn möglich, zusätzlich eine Kopie des Zeugnisses mit, um den Anmeldeprozess so kurz  wie möglich zu gestalten
  • eine Meldebescheinigung für amtliche Zwecke, erhältlich im jeweiligen Einwohnermeldeamt der Gemeinde/ Stadt 
  • das Beratungsgutachten, wenn Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde
  • die Beratungsprotokolle der Gespräche in den Grundschulen können optional mitgebracht werden

Unvollständige Aufnahmeanträge können wir nicht bearbeiten. Wir bitten um  Ihr Verständnis.

 

"Härtefälle"

Das Niedersächsische Schulrecht kennt für die Aufnahme an überbuchten Schulen keinerlei "Härtefallregelung". Insbesondere hat es keinen Einfluss auf die Aufnahmeentscheidung, ob eine besondere familiäre Situation (z. B. Ehescheidung) oder eine Teilstörung beim Kind (z. B. ADS, ADHS, LRS, Dyskalkulie) vorliegt.

 

Losverfahren

Die IGS Gifhorn nimmt in 5 Klassen je 30 Schüler/innen auf. Werden mehr als 150 Schülerinnen und Schüler angemeldet, so wird gemäß § 59a NSchG ein Losverfahren durchgeführt. Dies wird noch am Freitag, 19.04.2024, erfolgen, so dass sie bis spätestens am 23.04.2024 den Aufnahmebescheid oder ggf. die Mitteilung über den Platz auf der Warteliste erhalten werden.

 

Aufnahme an der IGS Sassenburg bei Überzeichnung

Schülerinnen und Schüler, die keinen Platz an der IGS Gifhorn erhalten haben, haben die Möglichkeit, sich dann an der IGS Sassenburg anzumelden, sofern dort freie Plätze zur Verfügung stehen.

 

Schülerinnen und Schüler können sich erst dann an einer IGS außerhalb des Landkreises Gifhorn (Wolfsburg oder Braunschweig) anmelden, wenn alle Plätze der IGS Sassenburg und der IGS Gifhorn belegt sind.